AGB

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die zwischen der H24Hotel Management GmbH, Herzbergstraße 139, 10365 Berlin (nachfolgend: “das Hotel“) als Betriebsführungsgesellschaft des Hotels mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen.

2. Reservierungen

Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Zimmers erhält der Gast von dem Hotel eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Gastaufnahmevertrag zwischen dem Hotel und dem Gast zustande. Angebote von dem Hotel in Bezug auf verfügbare Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Das Hotel kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages ablehnen.

Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Das Hotel behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.

3. Stornofristen

Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn der Gast die Zahlung der Übernachtungs- & Frühstücksdienstleistung mittels Angabe einer Kreditkartennummer, Zusendung eines Kostenübernahmeformulars oder per Vorkasse bestätigt. Eine garantierte Reservierung kann nicht kostenfrei storniert werden. Das Hotel behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes (No Show). Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.

Flexible Reservierungen, d.h. Reservierungen für die Zahlung durch den Gast noch nicht garantiert ist, gelten jeweils bis 18.00 Uhr des Anreisetages. Nach 18 Uhr verfällt die Reservierung automatisch und kostenfrei. Das Hotel ist berechtigt, das reservierte Zimmer anderweitig zu vermieten.

Für Gruppenbuchungen oder Buchungen zu Eventzeiten gilt Ziffer 13.

4. Übernachtungspreise und sonstige Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von dem Hotel ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Bettensteuer.

Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das Hotel vor, die Preise entsprechend anzupassen.

5. Zahlungsbedingungen

Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise im Hotel, im Voraus zu bezahlen.

Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte, MasterCard, PayPal, Visa Card und American Express.

Zahlungen auf Rechnung sind nur wirksam insofern das Hotel eine Kostenübernahmeerklärung in Textform bestätigt. Das Hotel kann nach freiem Ermessen einer Kostenübernahmeerklärung ablehnen. Wurde eine solche Vereinbarung geschlossen, haftet der Kreditor neben dem Leistungsempfänger (Hotelgast) für sämtliche aus dem jeweiligen Aufenthalt entstandene Leistungen & Schäden.

6. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit dem Hotel im Voraus vereinbart werden. Stimmt das Hotel einem Late-Check-out zu, ist das Hotel berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 10,00 EUR pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Für Abreisen, die nach 15.00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis des Zimmers erhoben. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late-Check-out besteht nicht.

7. Weiterverkauf

Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen das Hotel ist nicht zulässig. Das Hotel ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

8. Haftung

Das Hotel haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache dem Hotel Anzeige macht. Soweit der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 800 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als EUR 3.500 in das Hotel einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel.

Wird dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage/- parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet für alle Schäden im Rahmen der in dieser Ziffer 8 genannten Regelungen. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüchen aus der der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch das Hotel.

9. Beendigung des Gastaufnahmevertrages

Das Hotel ist berechtigt, den Gastaufnahmevertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere von dem Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (ii) Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (iii) das Hotel begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von H24 und dessen Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Betriebsgesellschaft zuzurechnen ist; (iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; oder (v) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitvermittlung (siehe Ziffer 7).

Es obliegt dem Ermessen des Hotels, insbesondere durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung des Hotelzimmers z.B. durch Überschreiten der maximalen zulässigen Personenanzahl, Beschädigung des Inventars, außerordentlicher Verschmutzung (z.B. durch Körperflüssigkeiten oder mitgebrachter Lebensmittel), den Gastaufnahmevertrag zu beenden und ggf. vom Vermieterpfandrecht zu gebrauchen.

10. Mitgebrachte Speisen und Getränke

In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Bar, Lounge) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.

11. Nichtrauchen im Hotel

Das Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 250,00 (insbesondere als Ersatz für Reinigungsmaßnahmen) zu verlangen .Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

Der Kunde hat des Weiteren sämtliche Manipulationen der Rauchwarnmelder zu unterlassen (z.B. die Deaktivierung, das Abhängen, die Beschädigung und/oder sonstige Manipulation). Im Falle des Verstoßes gegen vorstehende Verpflichtung hat der Kunde dem Hotel sämtliche hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen (§ 280 Abs. 1 S. 1 BGB). Dies gilt insbesondere, wenn durch das widerrechtliche Rauchen (z.B. durch Auslösung der Rauchmelder) oder die Manipulation der Rauchmelder der Feueralarm ausgelöst wird und dem Hotel hierdurch ein Schaden entsteht (z.B. Einsatzkosten der Feuerwehr). Wenn und soweit der durch vertragswidriges Verhalten einen Feuerwehreinsatz verursacht hat, hat er das Hotel zudem von einer etwaigen diesbezüglichen Inanspruchnahme durch die Feuerwehr freizustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einsatzkosten der Feuerwehr sich regelmäßig auf einen Betrag in Höhe von mehreren tausend Euro belaufen können.

12. Haustiere

Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung des Hotels. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn das Hotel dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Das Mitführen des Tieres beim Frühstück sowie an der Bar des Hotels ist nicht gestattet. Für das Haustier fällt eine Gebühr von EUR 10,00 pro Nacht an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

13. Gruppenbuchungen /Eventzeiten

Bei Gruppenbuchungen von mehr als fünf Zimmern gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche im Vorfeld in Textform vereinbart werden.

Für Buchungen während Event- und Messezeiten gelten abweichende Stornofristen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Berlin. In allen anderen Fällen gilt Berlin als Gerichtsstand, sofern die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt sind und der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.